Notar
Der bernische Notar ist ein Jurist mit umfassender Hochschulausbildung. Er übt seinen Beruf in vollständiger Unabhängigkeit von Parteien, Gerichten und Verwaltung aus. Er wahrt die Interessen der Klienten gleichmässig und neutral.
Der Kanton Bern erteilt dem bernischen Notar mit Aushändigung des Notariatspatents und der Eintragung im kantonalen Notariatsregister die Befugnis, öffentliche Urkunden zu erstellen, d.h. rechtlich relevante Tatsachen oder eine rechtsgeschäftliche Erklärung so festzuhalten, dass die Richtigkeit der durch den Notar beurkundete Tatsache bereits von Gesetzes wegen vermutet wird.
Eine öffentliche Urkunde bietet im Schweizerischen Zivilrecht die höchstmögliche rechtliche Sicherheit. Wo es der Gesetzgeber für besonders wichtig erachtet, schreibt er für die Gültigkeit eines Rechtsgeschäfts die öffentliche Beurkundung und damit die Erstellung einer öffentlichen Urkunde vor, damit das Rechtsgeschäft Gültigkeit erlangen kann (Grundeigentum, Ehe- und Erbrecht, Gesellschaftsgründungen etc.). Es gilt sicherzustellen, dass der Wille der Parteien klar und eindeutig festgehalten wird.
Mit Eintragung im kantonalen Notariatsregister untersteht der Notar der Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion. Diese überprüft, ob die für das Notariat geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und sorgt insbesondere auch dafür, dass Buchhaltung, Vermögensverwaltungen und Abrechnungspraxis jährlich durch unabhängige Revisoren überprüft werden.
Der bernische Notar untersteht der Geheimhaltungspflicht. Er hat über Tatsachen, welche ihm die Parteien beruflich anvertraut haben oder die er für sie beruflich erfahren hat, Stillschweigen zu bewahren. Er darf unbefugten Dritten keine Einsicht in Schriftstücke gewähren, welche solche Tatsachen enthalten. Die gleiche Geheimhaltungspflicht gilt für die Mitarbeiter des Notars.