Der Ehe- und Erbvertrag
Mit dem Abschluss eines Ehe- und Erbvertrages wird der zukünftige Nachlass geordnet. Die Stellung des überlebenden Ehegatten kann gegenüber den konkurrierenden Ansprüchen von Miterben verbessert werden. Der Vertrag kann Bestimmungen über die Art und Weise der Durchführung der Erbteilung enthalten.
Die Lösung muss im Einzelfall anhand der konkreten Situation und der Wünsche und Absichten der Vertragspartner im gemeinsamen Gespräch gefunden werden.