Kosten
Die Berufsarbeit des Anwaltes ist eine personalintensive Dienstleistung.
Für die Festsetzung des Honorars (Gebühren und Auslagen) ist gemäss Art. 40 Abs. 1 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 28.03.2006 (KAG) in erster Linie die freie Vereinbarung mit der Klientschaft massgebend. Besteht keine Abmachung, so bestimmt die kantonale Parteikostenverordnung vom 17.05.2006 (PKV) die Kosten.
Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarungen verrechnen wir ein Honorar von CHF 260 pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
Der Anwalt steht auch für Personen in knappen wirtschaftlichen Verhältnissen zur Verfügung. Wir verweisen auf unsere Ausführungen über die unentgeltliche Rechtspflege.
Wir übernehmen auch amtliche Mandate in Straffällen.